Rechtliche und regulatorische Themen aufgefrischt, praxisnah – für Euch und für Unterwegs.
Mit dem Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs legt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) das Vorhaben vor, potentiellen Missbrauch im Abmahnrecht einzudämmen. Tatsächlich hat das Inkrafttreten der DSGVO Abmahnängste geschürt und z. T. die eigentliche Absicht der DSGVO im Abmahnwesen ad absurdum geführt. Der Referentenentwurf wandelt deshalb an dieser Stelle zwischen den Welten: auf der einen Seite sollten die berechtigten Interessen seriöser Akteure nicht unnatürlich eingeschränkt werden. Andererseits möchte man Kleinstunternehmer schützen, die ggf. aufgrund irrelevanter oder geringfügiger Verstöße im Abmahnungswesen aus monetären Gründen angegangen werden. Dabei befinden sich insbesondere für die klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) weitere Sonderregelungen zu datenschutzrechtlichen Verstößen durch das BMJV in Prüfung. Sobald aussagekräftige Informationen zur Ergänzung der DSGVO vorliegen, informieren wir Euch gerne in einem weiteren Blog-Beitrag.
Quelle: BRAK.Nachrichten aus Berlin Nr. 18/2018 vom 12.09.2018.
Die sommerlichen Herbsttemperaturen täuschen derzeit noch darüber hinweg – mit Blick auf den Kalender wird jedoch deutlich, dass sich das Jahr 2018 und damit bei vielen das Geschäftsjahr dem Ende zuneigt. Der Jahresendspurt bzw. die Bearbeitungszeit in der Off-Season stehen an. Die Terminplanungen für das kommende Geschäftsjahr laufen bereits auf Hochtouren. In 2018 gab es für Unternehmen rechtlich und regulatorisch mit Änderungen und Anpassungen im Betriebsrentenstärkungsgesetz, Werkvertragsrecht, „Kassengesetz“ oder der viel diskutierten DSGVO in der inhaltlichen Umsetzung viel zu tun. Viele sind dabei mit einem ersten Aufschlag losgelaufen – in der Kürze der Zeit fehlen im normalen Geschäftsbetrieb aus nachvollziehbaren Gründen häufig die Kapazitäten, rechtlichen Anforderungen einheitlich und im unternehmerischen sowie kundenspezifischen Interesse umzusetzen.
Stellt Euch in der Anwendung rechtlicher Anforderungen bitte immer die Frage: „Würde ich als Kunde meine Verträge selbst abschließen?“. Mehrseitige Vertragswerke, Datenschutzerklärungen und Inhalte, die oftmals keine Relevanz auf die Vertragsbeziehung oder Leistungserbringung besitzen können sich jederzeit nachteilig für Euch auswirken. Bei all den existierenden Anforderungen an Vereine und Selbständige steht die MaSK Consulting für eine nachhaltige Umsetzungsbegleitung zur Verfügung – für Vorabgespräche erreicht Ihr uns unter
Mail: [email protected] oder Mobil: 01736952636.