Mehr Inhalt ist weniger Risiko? Oder ist weniger doch mehr?

Aktuell erreicht mich häufiger die Frage: „Reichen Checklisten und umfangreiche Datenschutzerklärungen zur Umsetzung der DSGVO-Anforderungen aus?“. Grund genug, Ihnen an dieser Stelle zu verraten: nein.

Bei den Bemühungen, eine möglichst umfangreiche Datenschutzerklärung zu erstellen vergessen viele Selbständige und Vereine, dass eines der Ziele der DSGVO der Ausbau der Datensparsamkeit ist. Zudem kann eine Datenschutzerklärung, die Informationen bzgl. des Umgangs mit personenbezogenen Daten gegenüber Kunden enthält die im dargestellten Maß gar nicht angewandt werden, zu einer (Teil-) Ungültigkeit der Erklärung selbst führen. Eine Hilfe über Checklisten, Verbandsinformationen und „Dr. Suchmaschine“ kann somit lediglich der erste Schritt in der DSGVO-Umsetzung sein. Sie müssen viel mehr jeden Prozess, jede Archivierung und jede Kommunikation betrachten und auf eine DSGVO-Betroffenheit hin analysieren. Eine individuelle Umsetzung ganz nach Ihren Bedürfnissen ist dabei zielführend – so sparen Sie sich Aufwand, Geld und letztendlich Zeit. Zeit, die Sie lieber mit Ihren Kunden verbringen sollten.

Die Anwendung einer Checkliste ist dabei noch keine regulatorisch konforme Umsetzung. Welche Kosten und welche Aufwendungen Ihnen dabei entstehen können, habe ich Ihnen an einem aktuellen und anonymisierten Beispiel eines Selbständigen für die eigenständige Umsetzung der DSGVO dargestellt. Bei den nachfolgenden Betragsangaben aus einer Sekundärerhebung handelt es sich um Kosten aus pauschalen Unterstützungsangeboten von Verbänden und Dritten. Die nachfolgenden Kosten stellen kein Angebot der MaSK Consulting dar.Beispielhafte Kostenübersicht

Sie möchten Kosten sparen und sich nicht laufend um die Umsetzung regulatorischer Anforderungen kümmern? Um Sie zielführend zu unterstützen beraten wir Sie gerne individuell und bedarfsgerecht – sprechen Sie uns an.

 

Im nächsten Blog-Beitrag lesen Sie über ein Problem, mit dem sich viele Verwender personenbezogener Daten oder Influencer noch gar nicht beschäftigt haben: „Was tun, wenn tatsächlich ein Kunde seine personenbezogenen Daten einsehen oder der Verwendung widersprechen möchte?“.