Während sich die Briten weiterhin nicht einig sind wie es in der Brexit-Debatte weitergehen soll, ist sich das EU-Parlament am heutigen Tag in vielen Punkten (wenn auch knapp) doch überraschend sicher. Versteht mich bitte nicht Falsch – Debatten sind gut, wichtig und richtig, wenn sie mit der nötigen Konsequenz geführt werden. So heute im EU-Parlament geschehen. Nach einer durchaus als lebendig zu bezeichnenden Debatte wurde die umstrittene EU-Urheberrechtsreform mit 348 zu 274 Stimmen verabschiedet. Nun ist zwar noch die Zustimmung der weiteren Mitgliedsstaaten ausstehend, diese wird jedoch für Anfang April 2019 erwartet. Insbesondere der heiß diskutierte Artikel 11 des Gesetzesentwurfs blieb wegen einer Mehrheit von fünf Stimmen unangetastet. Ist damit das Ende von Youtube & Co. besiegelt und eine umfangreiche Zensur des freien Internets ist die Folge? Die Auswirkungen können tatsächlich umfangreich ausfallen, sind jedoch abzuwarten.
Zeit ist nach Albert Einstein relativ. Umso interessanter sind die weiteren Nachrichten aus Brüssel: das Europaparlament hat heute dem Ende der Zeitumstellung in Europa eine Frist bis 2021 gegeben. Bis dahin sind jedoch noch viele Entscheidungen notwendig, u. a. ebenfalls die Zustimmung der europäischen Mitgliedsstaaten. Kurze vor dem Entscheid des EU-Parlaments hat sich der Bundesrat ebenfalls mit einer – in den Auswirkungen nicht zu unterschätzenden – Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen befasst (BR-Drs. 24/19 vom 15. März 2019) und abgelehnt. Was war das Ziel der Initiative? NRW hat darin angeregt, die nationalen Arbeitszeitgesetze an die EU-Arbeitszeitrichtlinie anzupassen und diese damit weiter zu flexibilisieren. Gleichzeitig sollten Regelungen zur Ruhezeit eine Anpassung erfahren, damit diese ebenfalls den europäischen Vorgaben entsprechen. Die Initiative sollte dabei insbesondere der Digitalisierung Rechnung tragen und mit einer Flexibilisierung der Arbeitszeit eine Entlastung der Unternehmen und insbesondere der Mitarbeiter herbeiführen.
Unter uns: das Unterstützungsangebot für Einzelunternehmen und den Mittelstand im Bereich der Digitalisierung nimmt kontinuierlich zu und inzwischen muss die Frage erlaubt sein, ob man Euch und eure Unternehmen nicht in der ganzen, durchaus notwendigen Debatte überfordert. Überfordern ist dabei jedoch nicht negativ zu verstehen, ja, die Digitalisierung ist notwendig. Aber nein, ein Unternehmen zu einem digitalen Wandel faktisch zu drängen, führt nicht zum notwendigen unternehmerischen Bewusstsein und der sozialen Akzeptanz, welche man für eine erfolgreiche Implementierung und Weiterentwicklung des Unternehmens benötigt. Einfach ausgedrückt: Scheitern muss gelernt sein, denn nur dann macht Scheitern euer Unternehmen besonders und stärkt das organische Unternehmenswachstum.
Einzelunternehmer, Mitarbeiter und das Management – alle müssen lernen, mit den Anforderungen der Digitalisierung umzugehen. Und grundsätzlich sollte eine Kultur des Scheiterns dazu gehören. Die Digitalisierung spielt sich dabei nicht in einer App-Lösung ab, ist nicht abgeschlossen, wenn Rechnungen beispielsweise zukünftig automatisch erstellt werden oder Daten in eine Cloud-Lösung verschoben werden. Vielmehr muss es darum gehen, ein innovatives Umfeld im Unternehmen zu schaffen, in dem Mitarbeiter darauf vertrauen können mit dem notwendigen “Blick über den Tellerrand“ neue Wege zu gehen. Ob und wie dann durch technische Prozesse, IT-gestützte Anwendungen oder Web-Applikationen diese Wege begleitet werden können, ist erst eine Folgefrage. Überfordert also Euch und euer Unternehmen nicht.
Die operativen Tätigkeiten, das wirtschaftliche Umfeld und die Konkurrenzsituation in eurem Markt stellen Euch so oder so bereits vor Herausforderungen. Wer hat also die Ressourcen frei, sich alle rechtlichen und verbandsseitigen Anforderungen durchzulesen, diese in Prozesse zu transformieren und letztendlich in unternehmensspezifische Erfolgsfaktoren zu verwandeln? Wenn die Theorie die Praxis trifft, bietet sich oftmals eine externe Unterstützung an. Dabei liegt oft ein Missverständnis vor: es geht bei einer externen Unterstützung nicht darum, Euch bereits das zu sagen, was ihr wisst oder selbst intern erheben könnt. Niemand kennt eure internen Prozesse und Informationen (hoffentlich) besser als ihr selbst. Nein, es geht vielmehr darum, die internen Sachverhalte gegen externe Anforderungen wie Gesetze, Verbandsmeinungen, Richtlinien, etc. zu stellen und Euch und euer Unternehmen vor Abmahnungen, Schadensersatz oder sonstigen wirtschaftlichen Schäden zu schützen. Die Aussage “Das machen wir schon immer so“ hat noch nie davor geschützt, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Genau in diesen Fällen unterstützt Euch MaSK Consulting. Ihr kennt Euer Unternehmen – und wir die (aufsichts-) rechtlichen Rahmenbedingungen. Zusammen lassen sich so langfristige Erfolgsfaktoren und rechtlich sichere Prozesse gestalten.
Gerne möchte ich Euch noch auf ein Podcast-Interview mit mir hinweisen. Darin unterhalte ich mich mit Götz Müller über aktuelle Fragestellungen, was es eigentlich mit der Regulatorik auf sich hat, wie Prozesse betroffen sein können und ob es weiterhin viele Fragezeichen bei der DSGVO gibt. Das ganze Interview findet ihr ab dem 01. April 2019 unter https://www.geemco.de/kaizen-2-go-podcast/.
Für Beratungsanfragen oder wenn ihr Euch über die aktuellen (aufsichts-) rechtliche Herausforderungen für euer Unternehmen austauschen möchtet stehe ich gerne jederzeit unter [email protected] zur Verfügung.