+++ Umsetzungsempfehlung Arbeitszeiterfassung +++ DSGVO: Ein Jahr danach – Viel Rauch um nichts? Aktuelle Studien legen das Gegenteil nahe +++

Was Spanien mit der deutschen Arbeitszeiterfassung zu tun hat? Nun, grundsätzlich erst einmal nichts. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 14.05.2019 (AZ C-55/18) nun jedoch eine ganze Menge. Geklagt hatte eine spanische Gewerkschaft gegen die Deutsche Bank SAE. Der EuGH hat im Zuge der Klage festgestellt, “dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“. Und genau hier kommt wieder die Regulatorik ins Spiel. Der EuGH überlässt es dabei ganz im Sinne des Proportionalitätsprinzips den Mitgliedsstaaten, wie die Arbeitszeiterfassung konkret aussehen muss. Hierbei können beispielsweise die Unternehmensgröße oder Eigenschaften bestimmter Tätigkeitsbereiche herangezogen werden. Ausdrücklich betont der EuGH, dass der Arbeitnehmer als die schwächere Partei im Arbeitsvertragsverhältnis anzusehen und damit zu schützen ist. Um die Rechte und Pflichten der Arbeitszeitrichtlinie und der Richtlinie 89/391/EWG über die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. 1989, L 183, 1) zu gewährleisten, ist es daher unerlässlich, entsprechende Instrumente zur Arbeitszeiterfassung. Man kann daher gespannt sein, wie der nationale Gesetzgeber und die Verbände reagieren.

Nach etwas über einem Jahr ist die DSGVO überraschenderweise immer noch in der Presse, dass eigentlich aus gutem Grund. Die zu Beginn befürchtete Abmahnwelle blieb aus. Nachvollziehbar, waren doch viele Auslegungen mangels Rechtsprechung noch nicht bekannt. Die Jahresbilanz der DSGVO kann daher gemischt betrachtet werden. Positiv ist, dass sich viele Vereine und Selbständige damit befasst haben. Die zweite Seite der Medaille wird dann deutlich, wenn man in Vereinen und bei Unternehmern nachhakt. Nachdem statistisch gesehen jeder 25.te Mittelständler (repräsentative FORSA-Befragung) bereits eine Datenpanne melden musste, ist der Umgang damit weiterhin vielen unklar. Konkret heißt das: viele haben sich mit der DSGVO befasst, Einverständniserklärungen eingeführt und das war’s. Dabei werden bei vielen Vereinen und Unternehmern die (weiteren) Prozesse vergessen. Wie ist bei Datenpannen umzugehen? Wie sehen Meldepflichten aus? Wer ist in welchem Umfang zu informieren? Mit welchen Prozessen kann ich Datenpannen vorbeugen? Verblüfft bin ich immer wieder, wenn die datenschutzrechtliche Konformität bei Unternehmen geprüft werden soll. Wissen vorhanden: Ja. Umsetzungsverständnis vorhanden: Nein. Nachdem nun die ersten Rechtsprechungen und Strafzahlungen vorliegen kann davon ausgegangen werden, dass die DSGVO weiterhin im Fokus der Rechtsinstanzen und Öffentlichkeit bleibt. Insbesondere vor dem Hintergrund der Einführung der e-Privacy-Verordnung und den immer häufiger bekanntwerdenden Datenpannen sollte die Umsetzung der DSGVO weiterhin ein Thema sein.

Euer Unternehmen oder Verein hat gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, ihr wisst nicht wie oder seht nur noch Aufwand? Wir sorgen für eine rechtskonforme Umsetzung und unterstützen Euch aktiv.

Ihr habt Fragen, möchtet einen Termin vereinbaren oder seid an unseren weiteren Dienstleistungen interessiert? Jetzt Kontakt aufnehmen über [email protected]

Quellen:

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA190501164&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp und Pressemitteilung EuGH Nr. 61/2019 vom 14.05.2019.