+++ EuGH-Urteil +++ Einstellung von Fotografien auf Folge-Websites +++

In der Pressemitteilung des EuGH vom 7. August 2018 stellt der EuGH mit seinem Urteil fest, dass ein erneutes einstellen einer Fotografie auf einer anderen Website der erneuten Zustimmung des Urhebers bedarf. Insbesondere die Zugänglichkeit der Fotografie für ein neues Publikum war für das Urteil von Relevanz. Sie haben Fragen zu rechtlichen Anforderungen, worauf Sie achten sollten und deren Auswirkungen auf Ihre Praxis? Kommen Sie gerne auf uns zu – nutzen Sie dafür unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns: [email protected].

Quelle: EuGH, Urt. v. 7.8.2018 – C-161/17, abgerufen am 12. August 2018.